Privatkundengeschäft ist heute regelmäßig Rechtsschutzversicherungsgeschäft.
Gut, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Dann sind im Ver-sicherungsfall zumindest die meisten Kosten, manchmal auch alle, gedeckt.
KÖRNER | KAISER Rechtsanwälte werden von mehreren Rechtsschutz-versicherern als Anwälte ihres Vertrauens an die Ratsuchenden empfohlen.
Im Rahmen unseres nach der DIN EN ISO 9001 qualitätsgeprüften Kanzlei-managments stellen wir uns regelmäßig der Bewertung unserer Mandanten.
Der hohe Rücklauf dieser Bewertungen und die im Querschnitt ausgesprochen hohe Zufriedenheit unserer Kunden nach Mandatsende zeigen uns, dass wir mit der von uns vertretenen Qualitätspolitik den richtigen Weg eingeschlagen haben. Darin liegt unser Ansporn für die Zukunft.
Neben den genannten rechtlichen Schwerpunkten beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen anderen anfallenden Rechtsfragen rund um die Themen Verträge und Vertragsgestaltung, im Arbeits- und Privatbereich, in erb-rechtlichen Fragen der Erbauseinandersetzung und vorher bei Verfügungen von Todes wegen.
Dort, wo wir meinen, Ihnen nicht selbst unseren Ansprüchen genügend helfen zu können, greifen wir auf das Wissen von mittlerweile über 1400 Rechtsanwälten unseres Rechtsanwaltsnetzwerks DIRO zurück, bleiben Ihnen aber als persönlicher Ansprechpartner Ihres Vertrauens erhalten.
Besitzen Sie keine Rechtsschutzversicherung, ist das kein Unglück.
Das Gesetz über die Rechtsanwaltsvergütung läßt alternative Vereinbarungen zu, z.B. in Form eines Zeithonorars nach Stundensätzen.
Lassen Sie uns gerne darüber reden.